Dienstleistungen

Büro-Ordnung

  • Ablagestruktur für Ihre Unterlagen 
  • Telefonanrufe und Korrespondenz mit Behörden und Firmen, z.B. wenn Sie nicht über E-Mail verfügen, nicht mehr gut hören oder lesen können
  • Zahlungen koordinieren und erledigen, mit oder ohne E-Banking
  • Einfordern von Versicherungs- und Ergänzungsleistungen
  • Einkaufen online, auch wenn Sie weder Computer noch Kreditkarte besitzen
  • Begleitung z.B. bei Behördengängen
  • Unterstützung rund um die Anwendung von Computer, Internet und Handy
  • und mehr

Umzug in die Altersresidenz

  • Bei Mietverhältnis Kündigung und Abnahme erledigen
  • Bei Wohneigentumsverkauf Kontakte mit Makler und Notariat managen
  • Vor dem Packen den Haushalt aussortieren helfen nach: Behalten, Weggeben, Entsorgen
  • Offerten einholen und Organisieren einer allfälligen Räumung nicht mehr benötigter Gegenstände und Möbel
  • Offerten einholen und Organisieren der Endreinigung durch Reinigungsfirma
  • Versenden der Adressänderung an wichtige Behörden, Firmen und Freunde
  • Postumleitung beantragen
  • Koordination und Vorbereitung für den Umzugstag
  • Packen und Umzug persönlicher Gegenstände und evtl. Kleinmöbel ins Altersheim
  • Helfen beim Auspacken und sinnvollen Einräumen (professionelles Aufräumcoaching)
  • und mehr

Aufräumcoaching für Klarheit im Alltag

  • Entrümpeln (nach Kategorien) und Entsorgen von Dingen, die Sie nicht mehr brauchen
  • Hilfe beim Herstellen einer optimal nützlichen Ordnung, die Sie leicht aufrechterhalten können und die Ihren Alltag erleichtert.
  • Sie geben stets das Aufräumtempo vor und entscheiden, was bleibt und was gehen soll.

Und so machen wir's:

Der erste Kontakt am Telefon oder via Videocall bis 30 Minuten ist kostenlos und unverbindlich.

Mein Besuch erfolgt diskret, da mein Fahrzeug keine Aufschrift trägt. Ich arbeite nur für Sie nach Ihren Wünschen und bin unabhängig von anderen Diensten wie Spitex, Makler oder Altersheimleitung.

Kosten

Mein Honorar beträgt CHF 95 pro Stunde. 

Angebrochene Stunden werden bis 30 Minuten zu CHF 50 verrechnet, ab 30 Minuten voll.

In den Gemeinden Maur, Zumikon, Zollikon, Küsnacht, Herrliberg und Egg fallen keine Autospesen an.

Hier noch ein paar rechtliche Punkte (AGB) 

(Der Einfachheit halber sind beim Begriff 'Klient' Männer und Frauen gemeint. Tidy Spaces steht für mich, Caroline Bauer-Taylor.)

1. Verantwortungsbereich von Tidy Spaces

Tidy Spaces verpflichtet sich, keine vertraulichen Daten und Informationen an aussenstehende Dritte weiterzugeben, sowie der Schweigepflicht. Weiterhin verpflichtet sie sich, die vertraulichen Informationen ausschliesslich für die vertraglich vereinbarten Dienstleistungen zu verwenden.

Tidy Spaces verpflichtet sich, alle ihr zur Verfügung stehenden Techniken und Mittel zum grösstmöglichen Nutzen des Klienten einzusetzen. 

Tidy Spaces unterstützt ausschliesslich Klienten, die voll urteilsfähig sind. Ist die Handlungsfähigkeit des Klienten durch beeinträchtigtes Hören reduziert, bemüht sich Tidy Spaces, den Klienten z.B. am Telefon nach bestem Wissen und Gewissen zu vertreten. Ist dessen Sehfähigkeit beeinträchtigt, können Korrespondenztexte vorgelesen werden. Dokumente, die der sehbeeinträchtigte Klient unterschreibt, werden durch Tidy Spaces vorgelesen.

Die Dienstleistungen umfassen nichtAusfüllen der Steuererklärung, Budgetplanung, Maklertätigkeit, Versicherungs-, Steuer- oder Finanzberatung, Körperpflege oder Medikamentenmanagement, Putzen, Gartenarbeiten, Heben oder Verschieben schwerer Gegenstände, Packen für den Umzug, Umzug des Haushaltes, psychotherapeutische Unterstützung, Aufräumen bei pathologischem Horten (Messie-Syndrom) oder Verwahrlosung (Vermüllungs-Syndrom)

Für diese Dienstleistungen stellt Tidy Spaces gerne den Kontakt zu ausgewiesenen Fachpersonen oder -firmen her und koordiniert gegebenenfalls die Zusammenarbeit. 

Tidy Spaces verpflichtet sich, das Eigentum des Klienten nach bestem Wissen und Gewissen mit Sorgfalt zu behandeln.

Tidy Spaces strebt nicht an, vom Klienten Unterzeichnungsvollmachten zu erhalten. Tidy Spaces unterschreibt keine Zahlungsaufträge oder andere wichtige Dokumente im Namen des Klienten, und übernimmt keine Verantwortung für Unterschriften, die der Klient unter ein Dokument setzt.

Stellt Tidy Spaces fest, dass der Klient nicht mehr urteilsfähig ist, meldet Sie dies einer vorher vereinbarten Bezugsperson des Klienten oder, wenn keine solche Person genannt wurde, der zuständigen Erwachsenen-Schutzbehörde (KESB) oder ggf. der Heimleitung.

2. Verantwortung des Klienten

Der Klient erkennt an, dass er während sowie zwischen den Einsätzen in vollem Umfang selbst für seine körperliche und geistige Gesundheit verantwortlich ist.

Der Klient erkennt an, dass er beim Aussortieren selbst entscheidet und die alleinige Verantwortung darüber hat, was er weggibt oder entsorgt, sowie in welcher Form dies geschehen soll.

Der Klient erkennt an, dass er für das Tempo des Vorankommens verantwortlich ist. Das Tempo hängt stark von der Zeit ab, die er benötigt, um zu entscheiden, was bleiben darf und was gehen soll.

Für Sachschäden, die beim Aufräumen und Ordnung schaffen entstehen, ist der Klient verantwortlich. 

3. Honorar

Das Honorar für die Dienstleistungen beträgt CHF 95 pro Stunde. Angebrochene Stunden werden bis 30 Minuten zu CHF 50.00 verrechnet, ab 30 Minuten voll.

Tidy Spaces erstellt für jeden Einsatz einen Rapport, der durch den Klienten unterzeichnet wird.

4. Fahrt- und Parkplatzkosten

Die Fahrten sind in den Gemeinden Maur, Zumikon, Zollikon, Küsnacht, Herrliberg und Egg kostenlos.

Kilometer ausserhalb dieser Zonen werden dem Klienten zu CHF 1.00 pro km verrechnet.

Parkplatzgebühren bei Besorgungs- oder Begleitungsfahrten (mit oder ohne dem Klienten) darf Tidy Spaces dem Klienten in Rechnung stellen.

5. Entsorgung

Die Entsorgung und die Kosten für die Entsorgung sind Sache des Klienten.

Wird eine fachgerechte Entsorgung erwünscht, kann Tidy Spaces dies übernehmen, wobei die Entscheidung dafür bei Tidy Spaces liegt. Der hierfür entstehende Zeitaufwand sowie die Entsorgungskosten werden dem Klienten zu CHF 95 pro Stunde verrechnet. Tidy Spaces übernimmt keine Haftung für versehentlich entsorgte Güter.

6. Zahlungsart

Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel Ende jedes Kalendermonats. Die Zahlungsfrist beträgt 10 Tage. Bei Erreichen einer Rechnungssumme von CHF 500.00 vor Ende Monat steht es Tidy Spaces frei, auch häufiger als einmal pro Monat abzurechnen.

Die Rechnung basiert auf den in diesem Vertrag vereinbarten Konditionen sowie dem Kundenrapport.

Selbstverständlich kann die Bezahlung jeweils auch in bar oder via TWINT gegen Quittung erfolgen.

7. Absagen und kurzfristige Terminverschiebungen

Absagen für gebuchte Einsätze müssen spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgen. Für Absagen, die später erfolgen, wird eine Stunde zu CHF 95 verrechnet. Als Absagen gelten auch Terminverschiebungen.

Erscheint der Klient ohne Absage nicht zum vereinbarten Termin, wird ebenfalls eine Stunde zu CHF 95 verrechnet.

8. Kündigung

Der Vertrag kann von beiden Parteien jederzeit fristlos schriftlich gekündigt werden.

Vorbehalten bleibt Ziffer 7 dieses Textes über Absagen und kurzfristige Terminverschiebungen.

9. Gerichtsstand/anwendbares Recht

Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Kanton Zürich zuständig. Dieser Vertrag untersteht dem schweizerischen Obligationenrecht.

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